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8. Juni 2016Facebook „Taxi Messenger“ von Taxi Deutschland

Aus Facebook per Messenger-Nachricht den Standort senden und damit ein Taxi bestellen? „Taxi Messenger“ (www.taxi-messenger.com) macht das ab sofort möglich. Dieser innovative Service ist in Deutschland einmalig und stammt wieder von den Taxizentralen. Sie hieven als Branchenvorreiter das bundesweite Dienstleistungsspektrum der Zentralen in Facebook.

Taxi Deutschland eG, die Genossenschaft der Taxizentralen, und taxi.eu, ein europaweiter Taxi-App-Service, stellen in einer Gemeinschaftsaktion den innovativen Bestellservice zur Verfügung. Die Kooperation ermöglicht eine kostenlose (ggf. fallen Verbindungskosten an) Taxibestellung über den Facebook-Account in ganz Deutschland.

Facebook bietet jetzt die Erreichbarkeit der deutschen Taxizentralen, ohne dass Nutzer überhaupt noch Rufnummern benötigen. Der „Taxi Messenger“ funktioniert vollautomatisch in fast 100 Städten im gesamten Bundesgebiet. Bei diesen landet die Bestellung vollautomatisch im Buchungssystem. Hinterlegt sind weitere rund 2.500 Städte und Gemeinden: Alle Orte mit über 5.000 Einwohnern in Deutschland sind enthalten. Ist eine Taxizentrale nicht an die Software angeschlossen, liefert der „Taxi Messenger“ die Telefonnummer der lokalen Taxizentrale.

Pressekontakt

Aufnahme in den Presseverteiler

Sie möchten sich über Neuigkeiten bei der Genossenschaft der Taxizentralen auf dem Laufenden halten? Wir nehmen Sie gerne in unseren Presseverteiler auf.

Der Pressekontakt zur Taxi Deutschland eG erfolgt über die Aufgesang Public Relations GmbH

Telefon: +49(0)511 923 999-18 oder -10
E-Mail: taxi@aufgesang.de

09. Juni 2016Taxi Deutschland gegen Uber: Uberpop erneut deutschlandweit verboten

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute im Berufungsverfahren geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uberpop ist rechtswidrig.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:

„Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt.

Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.

Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die niemals Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich fast 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen.“

Uber kann nun noch Revision beantragen und die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen.

Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.